Materialausleihe

Materialausleihe

Das Jugendreferat verfügt über verschiedene Materialen & Medien, die wir auch verleihen.

Der Verleih erfolgt nur an Einrichtungen & Gemeinden des Kirchenkreises Gelsenkirchen & Wattenscheid.

Nils ist jetzt endlich auch über seine eigene Mailadresse erreichbar:nils.umbach(at)ekvw.de

Persönlich steht die Medienausleihe
montags und freitags von 13 bis 16 Uhr
unter der Rufnummer: 0209/ 589 007 - 107 zur Verfügung.
Zwischendurch, bei Rückfragen oder Vormerkungen ist Charly unter 0209 / 589 007 - 107 zu erreichen.

Wir haben ein neues Gesicht im JuRef!

Nils wird uns mit ein paar Stunden als Medienwart unterstützen. Um ihn direkt ein bisschen kennenzulernen, stellen wir ihm ein paar Fragen.

Nils, Willkommen im JuRef!
Wie kommt es, dass du im JuRef bist?

- Ich mache derzeit ein FSJ in der Apostelkirchengemeinde in Gelsenkirchen und unterstütze nebenbei das Juref als Medienwart.
Cool! Was hast du vorher gemacht und wo möchtest du hin?
- Vorher habe ich mein Abitur beendet, wollte anschließend eigentlich ein duales Studium im Bereich soziale Arbeit anfangen.
Hat alles nicht so geklappt wie ich es mir vorgestellt habe, daher mache ich jetzt ein FSJ, um danach zu studieren.
Wie schade, aber dafür bist du ja jetzt hier. Und neben der Arbeit, was machst du hobbymäßig?
- In meiner Freizeit spiele ich gerne Gitarre, höre oder mische eigene Musik. Auch bin ich viel am PC, ich zocke gerne. Außerdem besuche ich oft Konzerte.
Und worauf freust du dich am meisten bei deiner Arbeit?
- Natürlich freue ich mich am Meisten auf die Zusammenarbeit mit dem Team und dass ich das JuRef aktiv unterstützen kann.
Gibt es etwas auf das du dich nicht freust oder du generell gar nicht magst?
- unfreundliche Menschen.
Schön dass du da bist, Nils.

Ausleihbedingungen

  1. Das Jugendreferat ist für die Ausleihe verantwortlich.
  2. Eine Ausleihe erfolgt nur für die Jugendarbeit der evangelischen Kirchengemeinden des Kirchenkreises Gelsenkirchen und Wattenscheid. Privatausleihe ist nicht gestattet.
  3. Die ausleihende Organisation trägt die volle Haftung für alle an den ausgeliehenen Geräten entstandenen Schäden. Reparaturkosten werden der Organisation in Rechnung gestellt.
  4. Bei wiederholten Verstößen gegen die Ausleihbedingungen kann eine Organisation vom Verleih ausgeschlossen werden.
  5. Veränderungen an den Geräten und dem Zubehör dürfen nicht vorgenommen werden.
  6. Die Ausleihfrist muss unbedingt eingehalten werden. Eine rechtzeitige Anfrage auf Verlängerung der Ausleihzeit, d.h. mind. zwei Tage vor Rückgabe der Medien, ist möglich. Bei einer verspäteten Rückgabe der Medien wird eine Mahngebühr von 3 € pro Tag fällig. Das Jugendreferat behält sich vor, bei  mehrfachem Versäumnis die Geräte nicht mehr an die betreffende Stelle auszugeben.
  7. Die Medienausleihe ist dienstags von 15:30 Uhr bis 18:00 Uhr und freitags von 12:00 bis 15:00 Uhr besetzt. Die genaue Uhrzeit für die Abholung und die Rückgabe ist telefonisch zu vereinbaren.
  8. Bei Nichteinhaltung der abgesprochenen Abholtermine erlischt automatisch die Reservierung der Ausleihgegenstände.
  9. Die Ausleihe in den Ferien unterliegt folgender Regelung: In den Ferien ist die Ausleihe geschlossen. Es ist möglich, Medien über die Ferien auszuleihen. Die Ausleihe technischer Medien für die Freizeitarbeit bedarf der gesonderten Absprache mit dem Medienreferenten. Bis 1. Mai sind Wünsche für die Sommerferien zu benennen.

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