Infoseite Fördermöglichkeiten Freizeiten

Fördermöglichkeiten für Freizeiten für Menschen aus Gelsenkirchen

So bekommen Sie Unterstützung

Für Wattenscheid (Stadt Bochum) gelten grundsätzlich andere Förderoptionen. Bitte wenden Sie sich für Auskünfte an die Evangelische Jugend in Wattenscheid: 02327 / 777 55 oder jugendbuero(at)ejuwa.de 

Freizeiten und Ferienmaßnahmen sind für Kinder und Jugendliche von großer Bedeutung. Abseits von Schule und Alltag eröffnen sie wertvolle Erfahrungsräume. In dieser Zeit können sie Gemeinschaft erleben, neue Freundschaften knüpfen und soziale Kompetenzen wie Rücksichtnahme, Verantwortungsgefühl und Teamfähigkeit entwickeln. Gleichzeitig fördern gemeinsame Aktivitäten, Spiel, Kreativität und Erholung die persönliche Entwicklung und das seelische Wohlbefinden. Freizeiten bieten die Chance, eigene Stärken zu entdecken, Selbstvertrauen aufzubauen und prägende Erlebnisse mitzunehmen, die lange über die Ferien hinaus wirken.

Allerdings sind Fahrten und Freizeiten teuer. Die Unterkünfte müssen immer höhere Kosten kalkulieren und Busfahrten, Lebensmittel, etc. kosten immer mehr Geld. Für viele Familien, besonders mit mehreren Kindern, werden Freizeiten zunehmend zu einer finanziellen Belastung.

Die Evangelische Kirche und die Evangelische Jugend subventionieren eigene Freizeiten mit viel Geld, auch durch die eigenen Personalkosten. Der Eigenanteil der Familien ist oft nur ein Bruchteil der tatsächlichen Kosten. Und trotzdem können sich viele Familien diesen Anteil nicht leisten.

Hier finden Sie verschiedene Ideen, wie Sie in Gelsenkirchen Ihren Kindern trotzdem eine Teilnahme an Freizeitmaßnahmen finanzieren können:

1. Über Bildung und Teilhabe (BuT)

Über Bildung und Teilhabe gibt es die Kategorie "Soziale und kulturelle Teilhabe". Die Stadt Gelsenkirchen gibt für Mitgliedschaften im Verein oder Veranstaltungen und Ferienfreizeiten einen Zuschuss von bis zu 15 Euro im Monat. Jährlich kommt so ein Höchstbetrag von 180 Euro zusammen, der auch komplett für eine Maßnahme eingesetzt werden kann. Als Teilhabepartner sind sowohl die Evangelischen Kirchengemeinden als auch wir als Jugendreferat anerkannt.

Kinder und Jugendliche werden gefördert, wenn

  • die Kinder Leistungen nach dem SGB II (Bürgergeld, vormals Arbeitslosengeld II bzw. Sozialgeld) erhalten
  • die Kinder Leistungen nach dem SGB XII (Grundsicherung/Sozialhilfe) erhalten
  • die Kinder Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz erhalten
  • die Eltern für ihre Kinder Wohngeld erhalten
  • die Eltern für ihre Kinder Kindergeldzuschlag erhalten.

Alle Infos und Formulare finden Sie hier:

https://www.gelsenkirchen.de/de/bildung/projekte_und_foerderungen/bildungs-_und_teilhabepaket/index.aspx

Konkret benötigen Sie folgendes Formular:

https://www.gelsenkirchen.de/de/bildung/projekte_und_foerderungen/bildungs-_und_teilhabepaket/_doc/Antrag_Teilhabe.pdf

Was noch wichtig ist: Zur Bearbeitung der Anträge benötigt die Stadt immer den aktuellen Bescheid über Bürgergeld (vormals Arbeitlosengeld II, bzw.Sozialgeld), Wohngeld, Kinderzuschlag, Sozialhilfe oder Asylbewerberleistungen. Sie können den ausgefüllten Antrag und die Bescheide abfotografieren und uns zuschicken. Wir leiten das dann weiter. 

Oder Sie können den Antrag direkt im Kundenbüro Bildung und Teilhabe ausfüllen.

Stadt Gelsenkirchen
Abteilung Bildung und Teilhabe (2. Etage)
Kurt-Schumacher-Straße 4
45881 Gelsenkirchen

E-Mail: bildungspaket(at)gelsenkirchen.de

Hotline: 029 / 169-3700

2. Förderung von Ferienangeboten

Alternativ (!) unterstützt die Stadt Gelsenkirchen Ferienangebote der anerkannten Träger der Jugendhilfe mit 20 Euro pro Tag bis zu 14 Tagen maximal. Die Förderung gilt für in Gelsenkirchen wohnhafte Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene im Alter von 6-26 Jahren aus einkommensschwachen Familien (Bürgergeld, ab 01.07. Grundsicherung; bzw. Familien mit vergleichbarem geringem Einkommen).

Alle Informationen finden Sie hier:

https://www.gelsenkirchen.de/de/Familie/Kinder_und_Jugendliche/Ferienangebote/

Für den Antrag benötigen Sie:

  1. Kopie der 1. Seite des Leistungsbescheides
  2. Förderantrag
  3. Nachweis im Haushalt lebender Personen
  4. Abtretungserklärung

Bitte für jedes Kind einzeln einen Antrag stellen. Zuschusshöhe: 20,- € pro Tag und Kind

Dies sind die Formulare, die Sie benötigen:

Förderantrag als pdf

Abtretungserklärung als pdf

Nachweis der Teilnahme als pdf

Nachweis der im Haushalt lebenden Personen als pdf

Außerdem benötigen Sie noch den Anmeldeflyer für die entsprechende Freizeit als Nachweis für die Kosten!

Bitte schicken Sie die Unterlagen ausgefüllt an uns zurück oder bringen sie persönlich vorbei, wir rechnen die Zuschüsse mit der Stadt und der Evangelischen Jugend ab. Falls Sie die Anträge direkt der Stadt per E-Mail verschicken, schicken Sie unbedingt auch eine Kopie an uns: ge-kk-jugendreferat(at)kk-ekvw.de

Kontakt Stadt Gelsenkirchen:
Abteilung Jugend- und Familienförderung – 51/3.3
Susanne Malcherczyk
Zeppelinallee 9-13
45875 Gelsenkirchen  

3. Förderung durch die Evangelische Jugend

Für Freizeiten, die länger als 7 Tage dauern, gibt die Evangelische Jugend bei nachgewiesenem Bedarf 10 Euro pro Tag und Person als Zuschuss. Melden Sie sich diesbezüglich gerne bei silke.salentin(at)ekvw.de.

4. Unterstützung durch Ihre Kirchengemeinde

Einige Familien haben freiwillig einen etwas höheren Beitrag gegeben. Damit können wir Familien unterstützen, die nicht den gesamten Betrag zahlen können. Sollte der freiwillige Beitrag nicht ausreichen, kann Ihre Kirchengemeinde gegebenenfalls noch weitere Mittel zur Verfügung stellen (Diakoniemittel). Diese sind allerdings sehr beschränkt. Wenn Sie die oben genannten Mittel bereits ausgeschöpft haben und noch weiteren Bedarf haben, melden Sie sich bitte im Jugendreferat. Wir vermitteln Sie dann weiter an vertrauensvolle Ansprechpersonen aus Ihrer Kirchengemeinde.

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Unsere WG findet Ihr hier:

Ev. Jugendreferat Gelsenkirchen & Wattenscheid
Pastoratstr. 10
45879 Gelsenkirchen          

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Geschäftsführende Jugendreferentin:
Barbara Eggers
0209 589 007 - 105